T.C. İÇİŞLERİ BAKANLIĞI
WEB SİTESİ GİZLİLİK VE ÇEREZ POLİTİKASI
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Die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des wissenschaftlichen Ausschusses für Coronaviren, um das Risiko der Coronavirus-Epidemie (Covid-19) im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und Ordnung zu bewältigen, die soziale Isolation zu gewährleisten, die physische Distanz zu schützen und die Ausbreitung der Krankheit zu kontrollieren, wurden gemäß den Anweisungen unseres Präsidenten getroffen. .
Es wurde beobachtet, dass die Ausbreitung / Übertragung der Coronavirus-Epidemie, von der 2020 die ganze Welt betroffen war, in jüngster Zeit in allen Ländern zugenommen hat. Es wurde festgestellt, dass der Verlauf der Epidemie, insbesondere in Ländern auf dem europäischen Kontinent, sehr stark zugenommen hat und dass im Rahmen der Bekämpfung der Epidemie viele neue Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden.
Neben den Reinigungs-, Masken- und Distanzregeln, die die Grundprinzipien der kontrollierten sozialen Lebensphase auch in unserem Land sind, sowie dem Verlauf der Epidemie und möglichen Risiken wurden die Regeln und Vorsichtsmaßnahmen für alle Lebensbereiche festgelegt.
In diesem Zusammenhang gemäß den Entscheidungen des am 17.11.2020 unter dem Vorsitz unseres Präsidenten einberufenen Präsidialkabinetts, das am Freitag, den 20.11.2020, ab 20:00 Uhr gilt folgendes;
1. Einkaufszentren, Märkte, Friseure und Schönheitszentren können unsere Bürger nur zwischen 10:00 und 20:00 Uhr bedienen.
2. Ess- und Trinkgelegenheiten wie Restaurants, Konditoreien, Cafés und Cafeterias können nur zwischen 10:00 und 20:00 Uhr geöffnet sein, um einen Paketservice oder Service zur Abholung anzubieten. Die Restaurants- oder Online-Bestellfirmen können nach 20:00 Uhr nur Paketservice per Telefon oder Online-Bestellung anbieten.
Ess- und Trinkplätze auf der Seite von Intercity-Autobahnen und die Bedienung von Fahrzeugen für Intercity-öffentliche Verkehrs- oder Logistikzwecke, sofern sie von den allgemeinen Hygienebehörden der Provinz / des Distrikts individuell festgelegt werden und sich nicht im Wohngebiet befinden, sind von den Beschränkungen ausgenommen.
3. Bis zum 31.12.2020 werden die Aktivitäten von Kinosälen und bis eine neue Entscheidung getroffen wird, Kaffeehäuser, Landgarten, Internetcafé / -halle, elektronische Spielhallen, Billardhallen, Clubs und Teegärten sowie Kunstrasen-Fußballfelder eingestellt. Die Praxis der Shisha-Lounges, deren Aktivitäten zuvor eingestellt wurden, wird fortgesetzt.
Arbeitsplätze, die in Form von Teeläden betrieben werden, können offen bleiben, sofern sie ihre Tische, Stühle / Hocker entfernen und nur Gewerbetreibende bedienen.
4. In allen unseren Provinzen können Bürger ab 65 Jahren tagsüber zwischen 10:00 und 13:00 Uhr und Bürger unter 20 Jahren (geboren am 01.01.2001 und danach) tagsüber zwischen 13:00 und 16:00 Uhr ausgehen (Mit Ausnahme von Mitarbeitern, die ein Dokument einreichen, aus dem ihr Arbeitsplatz / Sozialversicherungs-Eintrag usw. Hervorgeht), dürfen Bürger der angegebenen Altersgruppen nicht auf die Straße gehen.
5. Bis eine neue Entscheidung getroffen wird, ist die Ausgangssperre an Wochenenden außer von 10:00 bis 20:00 Uhr beschränkt.
Produktion, Herstellung und Lieferketten sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
In dieser Richtung ist die Ausgangssperre von 20:00 Uhr am Samstag, 21. November, bis 10:00 Uhr am Sonntag, 22. November, und von 20:00 Uhr am Sonntag, 22. November, bis 05:00 Uhr am Montag, 23. November, beschränkt.
An den folgenden Wochenenden wird die Durchführung, wie oben angegeben fortgesetzt, bis eine neue Entscheidung getroffen wird.
Um die Auswirkung der Ausgangssperre auf das tägliche Leben zu minimieren;
5.1 OFFENE ARBEITSPLÄTZE, UNTERNEHMEN UND INSTITUTIONEN
a) Arbeitsplätze, an denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Transport und dem Verkauf von Arzneimitteln, Medizinprodukten, medizinischen Masken und Desinfektionsmitteln ausgeführt werden;
b) öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen und -organisationen, Apotheken, Veterinärkliniken und Tierkliniken;
c) Öffentliche Einrichtungen und Organisationen und Unternehmen, die für die Aufrechterhaltung der obligatorischen öffentlichen Dienste erforderlich sind (Flughäfen, Häfen, Grenztore, Zoll, Autobahnen, Pflegeheime, Pflegeheime für alte Menschen, Rehabilitationszentren, Notrufzentralen, AFAD-Einheiten, Einrichtungen / Organisationen, die Katastrophenarbeiten durchführen, Vefa Soziale Unterstützungseinheiten, Migrationsmanagement, Post usw.),
ç) Großanlagen und Unternehmen, die strategisch im Erdgas-, Strom- und Erdölsektor tätig sind (z. B. Raffinerie- und Petrochemieanlagen, sowie Kraftwerke mit thermischem und Erdgaskreislauf),
d) Unternehmen, die im In- und Ausland (einschließlich Export- / Import- / Transitpässe) und in der Logistik tätig sind,
e) Hotels und Unterkünfte,
f) Unternehmen, die Notbau, Ausrüstung usw. zur Erhöhung der Kapazität von Gesundheitsdienste Aktivitäten ausführen,
g) Tierheime, Tierfarmen und Tierpflegezentren,
ğ) Produktions- und Produktionsstätten,
h) Zeitungs-, Radio- und Fernsehorganisationen, Zeitungsdruckereien und Zeitungsvertriebshändler,
ı) Die Anzahl der Tankstellen und Reifenreparaturen, die von den Gouvernements / Bezirksgouvernements für Siedlungszentren festgelegt werden, welche eine pro 50.000 Einwohner und eine pro 50 km auf der Intercity-Autobahn und gegebenenfalls auf der Autobahn, die durch die Provinzgrenzen führt (Tankstellen und Reifenreparaturbetriebe müssen im Rahmen dieses Artikels geöffnet sein und werden nach der Losmethode bestimmt),
i) Gemüse- / Obstgroßhandelsmärkte,
5.2 PERSONEN, DIE VON DER AUSNAHMEREGELUNG BETROFFEN SIND
a) Manager, leitende Angestellte oder Mitarbeiter von den oben genannten "Arbeitsplätzen, Unternehmen und Institutionen, die geöffnet sein werden",
b) Diejenigen, die für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig sind (einschließlich privater Sicherheitsbeamter),
c) Diejenigen, die in Notrufzentralen, Vefa Soziale Unterstützungseinheiten, Kızılay, diejenigen, die in AFAD und im Rahmen von Katastrophen arbeiten und beauftragt sind,
ç) Diejenigen, die dokumentieren, dass sie an anderen von ÖSYM angekündigten zentralen Prüfungen teilnehmen werden (Ehepartner, Geschwister, Begleiter der Mutter oder des Vaters) und Prüfungsbegleiter;
d) Diejenigen, die für Bestattungen verantwortlich sind (religiöse Beamte, Krankenhaus- und Gemeindebeamte usw.) und diejenigen, die an Bestattungen von Personen ersten Grades teilnehmen,
e) Diejenigen, die für die Wartung und Reparatur der Übertragungs- und Infrastruktursysteme von Strom, Wasser, Erdgas, Telekommunikation usw. verantwortlich sind, die nicht unterbrochen werden dürfen,
f) Personen, die am Transport oder der Logistik von Produkten und / oder Materialien (einschließlich Fracht), nationalen und internationalen Transport-, Lager- und damit verbundenen Aktivitäten beteiligt sind;
g) Altenpflegeheime, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, Kinderheime usw. Mitarbeiter des Sozialschutzes / Pflegeheims,
ğ) Mitarbeiter in Produktions- und Produktionsstätten,
h) Diejenigen, die Schaf-Rinder weiden lassen, diejenigen, die Imkertätigkeiten ausüben,
ı) Mitarbeiter des technischen Dienstes, sofern sie dokumentieren, dass sie Dienste leisten,
i) Diejenigen, die während der Stunden / Tage, an denen ihre Arbeitsplätze geschlossen sind, ununterbrochen auf ihre Arbeitsplätze warten,
j) Personal, das an Wochenenden für öffentliche Verkehrsmittel, Reinigung, feste Abfälle, Wasser und Abwasser, Sprühen, Feuerwehr- und Friedhofsdienste der Gemeinden arbeitet;
k) Personen, die einen obligatorischen Gesundheitstermin haben (einschließlich Blut- und Plasmaspenden an Kızılay),
l) Die Verantwortlichen für die Befriedigung der Grundbedürfnisse derjenigen, die sich an öffentlichen Orten aufhalten, wie Schlafsaal, Herberge, Baustelle usw.
m) Mitarbeiter, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgrund von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verlassen (Arbeitsarzt usw.);
n) Tierärzte,
o) Personen mit "besonderen Bedürfnissen" wie Autismus, schwerer geistiger Behinderung, Down-Syndrom und deren Eltern / Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen;
ö) Mitglieder der Tierfütterungsgruppe, die im Rahmen unseres Rundschreibens Nr. 7486 vom 30.04.2020 gegründet wurden, und diejenigen, die Straßentiere füttern werden
p) Personen, die in der Produktion, Bewässerung, Verarbeitung, Besprühung, Ernte, Vermarktung und dem Transport pflanzlicher und tierischer Produkte tätig sind;
r) Diejenigen, die ausgehen, um die obligatorischen Bedürfnisse ihrer Haustiere zu befriedigen, sofern dies auf die Vorderseite ihres Wohnsitzes beschränkt ist,
s) Diejenigen, die innerhalb der Stunden, in denen Ausgangssperre verhängt wird, für den Lieferservice nach Hause verantwortlich sind,
ş) Diejenigen, die im Rahmen der Gerichtsentscheidung eine persönliche Beziehung zu ihren Kindern aufbauen (sofern die Gerichtsentscheidung eingereicht wird),
t) Sportler, Manager und andere Funktionäre bei Sportwettkämpfen, die ohne Publikum gespielt werden können,
u) Personen, die in öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Zug, Schiff usw.) arbeiten diejenigen, die mit diesen öffentlichen Verkehrsmitteln reisen unter Vorlage und Dokumentation des Tickets, dem Reservierungscode usw.,
ü) Fahrer und Beamte von Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs (U-Bahn, W-Bahn, Bus, Kleinbus, Taxi usw.).
6. Die in unserem Rundschreiben Nr. 18579 vom 11.11.2020 festgelegte Praxis, ein Rauchverbot in Bereichen wie Straßen, Plätzen und Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel zu verhängen, kann von dem General Hygiene Ausschuss der Provinz / des Distrikts erweitert werden.
7. Durch den General Hygiene Ausschuss der Provinz wird sichergestellt, dass alle Arten von Maßnahmen, insbesondere die Erhöhung der Anzahl der Fahrten, von den lokalen Verwaltungen ergriffen werden, um die Dichte der Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt zu verringern und die Spärlichkeit der Fahrten sicherzustellen.
8. Im Rahmen der Grundsätze für Hochzeiten und Hochzeitszeremonien mit unserem Rundschreiben Nr. 14210 vom 02.09.2020 wird fortgesetzt, dass;
• Hochzeitszeremonien / Zeremonien sollten unter der Bedingung abgehalten werden, dass Maske, Entfernung, Reinigungsregeln, Mindestteilnahme und mindestens 20 Minuten zwischen jeder Hochzeitszeremonie eingehalten werden.
• Hochzeiten werden in Form von Sitzordnung, Masken, Distanz- und Reinigungsregeln sowie einer Hochzeitszeremonie innerhalb von maximal einer Stunde abgehalten werden.
• Darüber hinaus werden im Rahmen unseres Rundschreibens vom 30.07.2020 mit der Nummer 12682 die Bestimmungen über die Nichtdurchführung kollektiver Kondolenz vollständig umgesetzt.
9. Grundsatz ist, dass unsere Bürger während der Zeit, in der die Ausgangssperre an Wochenenden Anwendung findet, nicht innerhalb der Stadt oder außerhalb der Stadt mit ihren Privatfahrzeugen reisen.
Aber;
In Gegenwart der oben genannten Situationen können unsere Bürger mit ihren Privatfahrzeugen auf den Systemen EBAŞVURU und ALO 199 des Innenministeriums oder durch Erlaubnis der Reisegenehmigungsbehörden durch direkten Antrag beim Gouverneursamt / Bezirksstelle reisen.
Für alle unsere Beamten, insbesondere für Gouverneure und Landrate, ist es von entscheidender Bedeutung, sich auf Aktivitäten zu konzentrieren, die die soziale Sensibilität erhöhen, um die im Kampf gegen die Epidemie ergriffenen Maßnahmen einzuhalten, und wie bisher gemeinsam Opfer zu bringen, um diesen Prozess zu überwinden und gesunde Tage wiederzugewinnen.
In Übereinstimmung mit den oben genannten Grundsätzen werden gemäß den Artikeln 27 und 72 des Allgemeinen Hygienegesetzes die Entscheidungen der Allgemeinen Hygieneausschüsse der Provinzen / Distrikte dringend getroffen, es werden keine Störungen in der Praxis und ungerechte Behandlung verursacht, es werden Verwaltungsmaßnahmen für diejenigen ergriffen, die die Entscheidungen gemäß den einschlägigen Artikeln des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit nicht einhalten. und es wird sichergestellt, dass im Rahmen von Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuchs die erforderlichen gerichtlichen Bearbeitungen in Bezug auf Straftaten eingeleitet werden.